Miranda v. Arizona

Miranda v. Arizona
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Entschieden: 13. Juni 1966
Name: Ernest Arthur Miranda v. Arizona
Zitiert: 384 U.S. 436 (1966); 86 S. Ct. 1602; 16 L. Ed. 2d 694; 1966 U.S. LEXIS 2817; 10 A.L.R.3d 974
Sachverhalt
Berufung eines geständigen Angeklagten, der vor seiner Vernehmung nicht belehrt wurde, schweigen zu können, und anschließend verurteilt wurde
Entscheidung
Das im 5. Zusatzartikel zur Verfassung verbriefte Recht gegen Selbstbelastung verpflichtet die Strafverfolgung, Verdächtige über ihr Recht zu schweigen und ihr Recht auf einen Anwalt aufzuklären.
Positionen
Mehrheitsmeinung: Earl Warren (Vorsitz), Black, Douglas, Brennan, Fortas
Abweichende Meinung: Clark
Mindermeinung: Harlan, Stewart, White
Angewandtes Recht
Verfassung der Vereinigten Staaten, 5. und 6. Zusatzartikel

Miranda v. Arizona ist ein bedeutendes Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten zum Aussageverweigerungsrecht. Danach müssen Verdächtige in Strafsachen vor der polizeilichen Vernehmung auf ihr Recht, einen Anwalt heranzuziehen, und ihr Recht zu schweigen hingewiesen werden.


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